Beitragsordnung

§ 1 Natürliche Personen

(1) Der Mitgliedsbeitrag für natürliche Personen beträgt 52,00 €/Jahr.

(2) Vorzugsweise wird der Mitgliedsbeitrag zum 1. April per Lastschrift eingezogen. Mitglieder werden bei der Aufnahme gebeten, eine entsprechendes Mandat zu erteilen.

(3) Der Mitgliedbeitrag kann auch per Banküberweisung auf das Konto des Vereins mit auf das Konto mit der IBAN DE80 4306 0967 1322 3641 00 bei der GLS Gemeinschaftsbank e.G. (BIC: GENODEM1GLS) entrichtet werden. Die Fälligkeit ist ebenfalls der 1. April eines jeden Jahres.

(4) Mitglieder werden bis zum 1. Mai eines jeden Jahres in Textform darüber in Kenntnis gesetzt, wenn sie mit ihrem Mitgliedsbeitrag im Verzug sind.

(5) Bis zur vollständigen Entrichtung des Mitgliedsbeitrages ruhen die Mitgliederrechte. (Siehe auch § 6 Abs. (3) der Satzung.

(6) Einem Mitglied kann bei sozialen Härten auf Antrag der Mitgliedsbeitrag auf 12,00 €/Jahr ermäßigt oder erlassen werden. Der Antrag ist in Schriftform an den Vorstand zu richten. Der Antragsgrund muss in geeigneter Form nachgewiesen werden.

(7) Der Vorstand entscheidet über derartige Anträge endgültig.

§ 2 Juristische Personen

(1) Der Mitgliedsbeitrag für juristische Personen beträgt 520,00 €/Jahr.

(2) Vorzugsweise wird der Mitgliedsbeitrag zum 1. April per Lastschrift eingezogen. Mitglieder werden bei der Aufnahme gebeten, eine entsprechendes Mandat zu erteilen.

(3) Der Mitgliedbeitrag kann auch per Banküberweisung auf das Konto des Vereins mit auf das Konto mit der IBAN IBAN DE80 4306 0967 1322 3641 00 bei der GLS Gemeinschaftsbank e.G. (BIC: GENODEM1GLS) entrichtet werden. Die Fälligkeit ist ebenfalls der 1. April eines jeden Jahres.

(4) Mitglieder werden bis zum 1. Mai eines jeden Jahres in Textform darüber in Kenntnis gesetzt, wenn sie mit ihrem Mitgliedsbeitrag im Verzug sind.

(5) Bis zur vollständigen Entrichtung des Mitgliedsbeitrages ruhen die Mitgliederrechte. (Siehe auch § 6 Abs. (3) der Satzung.

(6) Übersteigt die Höhe des Beitrages die finanziellen Möglichkeiten einer juristischen Person, kann auf Antrag der Mitgliedsbeitrag ermäßigt oder erlassen werden. Der Antrag ist in Schriftform an den Vorstand zu richten. Der Antragsgrund muss in geeigneter Form nachgewiesen werden.

(7) Der Vorstand entscheidet über derartige Anträge endgültig.

§ 3 Fördermitglieder

(1) Der Mitgliedsbeitrag für Fördermitglieder wird von Fördermitglied selbst festgelegt, beträgt aber mindestens 120,00 €/Jahr.

(2) Er ist bis zum 1. April eines jeden Jahres auf das Vereinskonto mit der IBAN IBAN DE80 4306 0967 1322 3641 00 bei der GLS Gemeinschaftsbank e.G. (BIC: GENODEM1GLS) zu entrichten.

(3) Mitglieder werden bis zum 1. Mai eines jeden Jahres in Textform darüber in Kenntnis gesetzt, wenn sie mit ihrem Mitgliedsbeitrag im Verzug sind.

(4) Bis zur vollständigen Entrichtung des Mitgliedsbeitrages ruhen die Mitgliederrechte. (Siehe auch § 6 Abs. (3) der Satzung.

 

Die Beitragsordnung tritt mit Beschluss der Mitglieder am 6. August 2023 in Kraft.